Die EU - Führerscheinklassen
Die Staaten der Europäischen Union, also auch Deutschland, unterteilen ihre Führerscheine in einheitliche Klassen, die nunmehr mit Großbuchstaben und Zahlen bezeichnet werden, wie etwa A, A1, B, BE oder C1E. Das bedeutet, daß die bisherigen Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5 und die bisherigen Führerscheine (graue und rosa Führerscheine) aussterben. Auch die alten DDR-Führerscheine mit den Klassen A, B, C, D, E, M und T erhalten zum Teil eine geänderte Bedeutung. Wer noch im Besitz einer solchen Fahrerlaubnis ist, darf sie weiterhin bis spätestens 2033 benutzen, aber eine neue Fahrerlaubnis wird nur noch als sogenannter Karten-Führerschein erteilt und hat eine Gültigkeit von 15 Jahren (dann muss nur der Führerschein erneuert werden).
Klasse | Verweis auf | Mindestalter/
Vorbesitz/ Befristung | Kurzerläuterung |
- "Schwere" Krafträder (Zweiräder), auch mit Beiwagen, unbeschränkte Leistung - Dreirädrige KfZ mit mehr als 15 kW | Klasse A
direkt | Mindestalter:
- 24 Jahre, - 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 - 21 Jahre für dreirädrige KfZ der Kl. A kein Vorbesitz notwendig, keine Befristung Einschluss Klassen A2, A1, AM |
- der sogenannte Direkteinstieg in die große Motorradklasse (auch mit Beiwagen)
jetzt schon ab 24,
Aufstieg kann bei Vorbesitz der Kl. A2 durch Prüfung in Theorie und Praxis erfolgen - nach Abauf von zwei Jahren ohne Pflichtunterricht (aber Prüfungsreife muss gewährleistet sein) und - vor Ablauf von zwei Jahren mit verkürzter Pflichtausbildung |
"Mittelschwere" Motorräder (Zweiräder), auch mit Beiwagen mit Leistungsbeschränkung bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg Leergewicht | Klasse A2 | Mindestalter: 18 Jahre,
kein Vorbesitz notwendig, keine Befristung Einschluss Klassen A1, AM |
Aufstieg kann bei Vorbesitz der Kl. A1 durch Prüfung in Theorie und Praxis
erfolgen
- nach Abauf von zwei Jahren ohne Pflichtunterricht (aber Prüfungsreife muss gewährleistet sein) und - vor Ablauf von zwei Jahren mit verkürzter Pflichtausbildung |
- Leichtkraftrad bis max. 125 ccm, 11 kW und max. 0,2 kW/kg Leergewicht - dreirädrige KfZ bis max. 15 kW | Klasse A1 | Mindestalter: 16 Jahre,
kein Vorbesitz notwendig, keine Befristung Einschluss AM | bei Vorbesitz einer anderen Klasse kann der Theorie-Unterricht verkürzt werden |
- zweirädrige Kleinkrafträder mit max. 45 km/h, 50 ccm (bei E-Motor max. 4 kW) - dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 45 km/h, 50 ccm (bei E-Motor und anderen Verbrennungs-Motoren max. 4 kW) - vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 45 km/h, 50 ccm (bei E-Motor und anderen Verbrennungs-Motoren max. 4 kW), Leermasse (ohne Batterien) max. 350 kg | Klasse AM | Mindestalter: 16 Jahre,
kein Vorbesitz notwendig, keine Befristung kein Einschluss | Maschinen mit nicht mehr als 50&xnbsp;ccm und 45 km/h. Ausnahme: Mopeds mit bis zu 60 km/h (z.B. "Simson") dürfen gefahren werden, sofern sie vor dem 01.März 1992 erstmals zugelassen wurden. |
Pkw mit max.8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Lkw bis 3,5 t | Klasse B | Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)
kein Vorbesitz notwendig keine Befristung Einschluss L, AM |
KfZ (keine KfZ der Kl. A1, A2, A) bis 3,5 t zul. Gesamtmasse bis 8 Sitzplätze;
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern
- die zGM des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder - die zGM der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt |
Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg | Klasse BE | Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)
Vorbesitz B notwendig keine Befristung | siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern |
Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg | "Klasse" B96 | Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)
Vorbesitz B notwendig keine Befristung | siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern |
Lkw bis 7,5 t | Klasse C1 | Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz B notwendig Befristung: ja | Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhängern bis 750 kg. Ab 50. Lebensjahr aller 5 Jahre ärztliche Untersuchung. |
Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg | Klasse C1E | Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz C1 notwendig Befristung: ja |
siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern |
"Schwere" LkW: KfZ - ausgenommen KfZ der Kl. AM, A1, A2 und A- über 3,5 t zGM (nach oben keine Begrenzung), die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind | Klasse C | Mindestalter: - 21 Jahre - 18 Jahre (sofern BkF-Ausbildung und Eignung drch MPU nachgewieen) Vorbesitz B notwendig Befristung: ja, 5 jahre Einschluss C1 |
Anhänger bis 750 kg erlaubt; befristet auf 5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung; bei gewerblicher Nutzung ist aller 5 Jahre die Teilnahme an einer 35-stündigen Weiterbildung ("Grundqualifikation") nachzuweisen |
Fahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg | Klasse CE | Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz C notwendig Befristung: ja | siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern |
Busse mit 9-16 Fahrgastplätzen | Klasse D1 | Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz B notwendig Befristung: ja | Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung bis 16 Sitzplätze, auf 5 Jahre befristet |
Fahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern über 750 kg | Klasse D1E | Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz D1 notwendig Befristung: ja | siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern |
Busse mit über 16 Fahrgastplätzen | Klasse D | Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz B notwendig Befristung: ja | Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen, auf 5 Jahre befristet |
Fahrzeuge der Klasse D mit Anhängern über 750 kg. | Klasse DE | Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz D notwendig Befristung: ja | siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern |
Zugmaschinen bis 60&xnbsp;km/h, Arbeitsmaschinen bis 40&xnbsp;km/h | Klasse T | Mindestalter: 16 Jahre
kein Vorbesitz notwendig keine Befristung | Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen für Land- und Forstwirtschaft, nicht schneller als 40 km/h (bis 18 Jahre und für selbstf. Arbeitsmasch.), bzw. 60 km/h |
Zugmaschinen bis 32&xnbsp;km/h, Arbeitsmaschinen bis 25&xnbsp;km/h | Klasse L | Mindestalter: 16 Jahre
kein Vorbesitz notwendig keine Befristung | Zugmaschinen bis 32 km/h und Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h |