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Sie dürfen bereits mit der Klasse B zwei Sorten von Anhängern
ziehen:
- einen Anhänger mit höchstens 750 kg zulässiger
Gesamtmasse hinter einem Zugfahrzeug von maximal 3.500 kg
zulässiger Gesamtmasse, wobei die bisherige Beschränkung auf eine Achse, die
bisher im Führerschein Klasse 3 galt, entfällt..
- oder einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse, die
nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein darf.
Die zulässige Gesamtmasse des kompletten Gespanns darf dabei nicht
mehr als 3.500 kg betragen
(einzige Ausnahme: siehe Beispiel 2).
Beispiele:
zulässige Gesamtmasse (z.GM) des Zugfahrzeugs |
Leermasse (LM) des Zugfahrzeugs |
zulässige Gesamtmasse (z.GM) des Anhängers |
Es wird benötigt Führerschein Klasse... |
Begründung |
1.450 kg |
1.020 kg |
720 kg |
B |
da Anhänger bis max. 750 kg z.GM möglich ist |
3.500 kg |
2.100 kg |
750 kg |
B |
Ausnahme: sofern der Anhänger nicht mehr als 750 kg z.GM hat, darf das Gespann max. 4,25 t z.GM haben |
1.960 kg |
1.430 kg |
1.350 kg |
B |
z.GM des Gespanns ist unter 3,5 t und
die z.GM des Anhängers ist nicht größer als die
LM des Zugfahrzeugs |
1.450 kg |
1.020 kg |
1.080 kg |
BE |
z.GM des Gespanns ist zwar unter 3,5 t, aber die LM des Anhängers ist größer als die z.GM des Zugfahrzeugs |
Fazit: Sofern der Anhänger mehr als 750 kg z.GM hat, darf das Gespann auf keinen Fall mehr als 3,5 t z.GM haben.
Anhand dieser Beispiele ist zu sehen, daß bei Anhängerbetrieb schnell Probleme entstehen können. Deshalb erkundigen Sie sich vorher an geeigneter Stelle, z.B. in Ihrer Fahrschule.
Achtung: Diese Berechnungsmethode bei Anhängern über 750
kg gibt es nur in der Klasse B.
Wer einen Anhänger über 750 kg (zul. Gesamtmasse) ziehen will,
muss genau auf die Fahrzeugdaten achten, wenn er nur die Klasse
B besitzt. Am besten schon beim Kauf der Fahrzeuge aufpassen.
Zulässige Gesamtmasse: (bisher zulässiges
Gesamtgewicht) ist in Ihrem Fahrzeugschein zu finden.
Sie setzt sich aus dem Eigengewicht und der möglichen Zuladung zusammen und ist demzufolge immer konstant - also unabhängig vom tatsächlichen Beladungszustand.
Leermasse: (bisher Leergewicht) ist ebenfalls im
Fahrzeugschein eingetragen. Es handelt sich um die Masse (in kg oder t), die ein betriebsfertiges Fahrzeug (also mit Tankinhalt, vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen und beim PkW auch dem Fahrer), aber ohne Beladung tatsächlich wiegt.
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