PKW und LKW bis 3,5 t
Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre. Keine Befristung.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Klasse B schließt die Klassen M und L ein.
Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre. Keine Befristung.
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden.
"Klasse" B96
Mindestalter: 18 Jahre. Keine Befristung.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden
für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger mit einer zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen 3.500 kg
überschreitet aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Die Abgrenzung zwischen Klasse B, BE und B96