PKW und LKW bis 3,5 t

Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre. Keine Befristung.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen  Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8  Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. (auch mit Anhänger mit einer  zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750  kg

oder

mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe  der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der  Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse  voraus.
Klasse B schließt die Klassen M und L ein.

Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre. Keine Befristung.

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit  einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in  Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) Der Erwerb der Klasse BE  setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt  oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem  Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE frühestens mit der  Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden.

"Klasse" B96

Mindestalter: 18 Jahre. Keine Befristung.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen 3.500 kg überschreitet aber 4.250 kg nicht übersteigt.

Die Abgrenzung zwischen Klasse B, BE und B96

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