Kleinkraftrad

Klasse AM

Mindestalter: 16 Jahre. Keine Befristung.

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer  elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem  Hubraum von nicht mehr als 50 cm³), Kleinkrafträder (Krafträder mit  einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht  mehr als 50 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem  Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die  bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gebracht werden),  Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart  bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und  einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit  einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich  der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen), sowie  Lastendreiräder (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur  Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch  die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45  km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem  Leergewicht von nicht mehr als 150 kg).

Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus. Die  Klasse AM schließt keine andere Führerscheinklasse ein.

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