LKW bis 7,5 t - Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre. Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Im Inland: Kraftomnibusse - gegebenenfalls mit Anhänger - ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Klasse C schließt die Klassen L und M ein.



Klasse C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Der Erwerb der Klasse C1E setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt werden. Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

zurück zur Übersicht der EU-Führerscheinklassen