Motorrad - Klasse A
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg; 21 Jahre für Trikes; 24 Jahre bei Direkterwerb für Krafträder. Keine Befristung.
Einschluss: AM, A1, A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr
als 50 cm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit meiner Leistung von mehr als
15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch ange-
ordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm bei
Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstge-
schwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einerLeistung von
mehr als 15 kW
Erwerb durch praktische Prüfung nach 2 Jahren, wenn Stufenregelung in Anspruch genommen wird.