Leichtkraftrad Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre. Keine Befristung.

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer  Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h [...] dürfen nur von  Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt  werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus. Die  Klasse A1 schließt die Klasse M ein.

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