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Das Aufbauseminar ASF (früher: Führerschein auf Probe - FaP)

Bei Verkehrsverstößen während der Probezeit gibt es zusätzlich zu den Bußgeldern und/oder Punkten in Flensburg immer auch die Anordnung zu einer Teilnahme an einem ASF-Kurs (oder Aufbauseminar für Fahranfänger).

Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine gültige Teilnahmebescheinigung vorlegt, bekommt seinen Führerschein solange eingezogen, bis er eine Bescheinigung nachreicht.

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt, die extra dafür eine Seminarerlaubnis besitzen. Es wird aber weder Unterricht erteilt noch werden Prüfungen abgelegt. Allerdings besteht Anwesenheitspflicht zu allen Kursteilen.

Ein Kurs besteht aus

Aufbauseminare müssen mit mindestens 6 und höchstens 12  Teilnehmern durchgeführt werden. Deshalb können diese Kurse erst  stattfinden, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl erreicht  ist.
Aus diesem Grund dringend umgehend nach Erhalt des Bescheids zur Teilnahme an dem Kurs in einer Fahrschule mit Seminarerlaubnis anmelden, um die von der Behörde festgesetzte Frist nicht zu überschreiten - ansonsten droht  Führerscheinentzug.