Seit dem
01.05.2014
gibt es Änderungen zum Punkteabbau. Ab diesem Zeitpunkt wird aus dem
Verkehrszentralregister
das
Fahreignungsregister
. Aus dem
Mehrfachtäter-Punktesystem
wird das
Fahreignungs-Bewertungssystem
. Aus diesem Grund entfällt das Seminar zum Punktabbau (ASP) und wird durch das
Fahreignungsseminar (FES) ersetzt.
Seit dem 1. Mai 2014 kann dann nur noch das neue FES Seminar besucht werden!
Der Punkteabbau
Innerhalb von 5 Jahren kann durch freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar
(FES) ein Punkt in Abzug gebracht werden.
Hierbei dürfen allerdings nur maximal
5 Punkte
im Fahreignungs-Bewertungssystem eingetragen sein.
Wenn Sie einen Punktestand von
6 bis 7 Punkten
haben erfolgt eine Verwarnung. Sie können auch jetzt noch freiwillig an einem
Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen – haben aber keine Möglichkeit mehr Punkte
abzubauen.
Bei
8 oder mehr Punkten
auf seinem Konto in Flensburg muss der Führerschein abgegeben werden.
Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus einem Verkehrspädagogischen und aus
einer Verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.
Die Verkehrspsychologische
Teilmaßnahme besteht aus 2 Einzelsitzungen zu 75 Minuten und findet bei einem
Seminarleiter mit Seminarerlaubnis für Verkehrspsychologie statt. Die zweite
Sitzung darf frühestens nach Ablauf von 3 Wochen nach Abschluss der ersten
Sitzung begonnen werden.
Die Verkehrspädagogische
Teilnahme findet in der Fahrschule in 2 Sitzungen zu 90 Minuten statt. Wobei
die zweite Sitzung frühestens nach Ablauf von 1 Woche nach Abschluss der
ersten Sitzung begonnen werden darf.
Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystem
Punktanzahl bei Zuwiderhandlungen
Die Änderungen des Punktesystems werden sicherlich dazu führen, dass viele
Fahrzeugführer noch schneller zu viele Punkte bekommen, da für das gleiche
Delikt immer noch die gleiche Punktzahl wie früher erteilt wird, aber bereits
bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird (vorher erst bei 18 Punkten)
Besuchen Sie rechtzeitig ein FES-Seminar, damit Sie einen
Punkt Rabatt erhalten.
Vergehen | Bußgeld in € | Punkte |
---|---|---|
Telefonieren während der Fahrt | 60,00 | 1 |
Keine Winterreifen | 60,00 | 1 |
Kinder nicht angeschnallt | 60,00 | 1 |
Rote Ampel überfahren | 200,00 | 2 |
Vorfahrt missachtet | 70,00 | 1 |
Erster Verstoß gegen 0,5-Promillegrenze | 500,00 | 2 |
Gefährliches Überholmanöver | 100,00 | 1 |
bis 50 km/h zu schnell Außerorts | 160,00 | 2 |
bis 70 km/h zu schnell Außerorts | 440,00 | 2 |
bis 40 km/h zu schnell Innerorts | 160,00 | 2 |
bis 50 km/h zu schnell Innerorts | 200,00 | 2 |
Dies ist nur ein Auszug aus der Punktetabelle (alle Angaben ohne Gewähr)! |
Tilgungsfristen
Die Tilgungsfristen beginnen ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Deliktes. Für
die Behörde gilt jedoch der Tattag.
Zusammenfassung Fahreignungsseminar (FES)
Das Fahreignungsseminar setzt sich folgendermaßen zusammen:
In Einzelsitzungen beim Psychologen und in kleinen Gruppen in der Fahrschule
beim Fahrlehrer sollten die sicherheitsrelevante Mängel und die Hintergründe der
Verkehrsverstöße geklärt werden, damit es eine nachhaltige Verhaltensänderung
bewirkt.
Merke:
Das Fahreignungsseminar (FES) kann man nur 1 Mal in 5 Jahren zum Punkteabbau
nutzen.