Wer einen rechtmäßig, außerhalb Deutschlands erworbenen Führerschein besitzt, darf in Deutschland fahren, allerdings nur für eine begrenzte Zeit. Unter bestimmten Voraussetzungen muß er seine Fahrerlaubnis in eine deutsche umschreiben lassen. Hier sind die länderspezifischen Unterschiede zu beachten.
allgemeine Regelung
Man darf mit solch einem rechtmäßig im Ausland erworbenen Führerschein 6 Monate lang in Deutschland fahren (diese Regelung gilt seit 1.1.1999, vorher waren es 12 Monate). Die Gültigkeit dieses Führerscheins ist an besondere Bedingungen gebunden, insbesondere an einen längeren Auslandsaufenthalt. Den ausländischen Führerschein sollte der Inhaber von einem amtlich anerkannten Dolmetscher (z.B. beim ADAC) ins Deutsche übersetzen lassen.
- mit Wohnsitz im Ausland
Wer sich hier z.B. als Tourist oder Berufspendler in Deutschland aufhält, also nicht seinen Wohnsitz in Deutschland hat, dessen Fahrerlaubnis wird hier unbefristet anerkannt, sofern sie auch im Ursprungsland noch gültig ist. Als Nachweis dient der internationale Führerschein, der nationale Führerschein mit deutscher Übersetzung oder der EU- bzw. EWR-Führerschein. Die wichtigsten Ausnahmen:
- vorläufig erteilte
Führerscheine oder Lernführerscheine gelten hier nicht.
- wurde ein Fahrverbot in dem Staat, der die Fahrerlaubnis
erteilt hat (oder in dem der Inhaber seinen ordentlichen
Wohnsitz hat) erteilt, bedeutet dies auch Fahrverbot in
Deutschland.
- mit Wohnsitz in Deutschland
Sofern man seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland nimmt, gilt die ausländische Fahrerlaubnis hier nur noch ein halbes Jahr. Danach muß sie umgeschrieben werden (Ausnahme: EU- oder EWR-Führerscheine). Wer aber glaubhaft versichern kann, daß er nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleiben wird, dessen Erlaubnis kann auf 1 Jahr verlängert werden. Diese Regelungen sind seit dem 1.1.1999 in Kraft. Eine Fahrerlaubnis, die im Ausland erworben wurde, während man seinen Wohnsitz in Deutschland hatte, wird in Deutschland nicht anerkannt, es sei denn, sie wurde während eines mindestens sechsmonatigen Auslandsaufenthalts, der nur dem Schulbesuch oder Studium diente, erworben.
Sonderfall EU-Führerschein
Inhaber eines
Führerscheins aus einem EU- oder EWR-Land sind nicht zum
Umtausch oder zur Umschreibung verpflichtet, sobald sie in
Deutschland ihren Wohnsitz begründen. Allerdings: Wer seinen
Führerschein zu diesem Zeitpunkt noch keine 2 Jahre besitzt,
muß ihn innerhalb eines halben Jahres beim Straßenverkehrsamt
registrieren lassen (weil er auch unter die Probezeit
fällt).
Umschreibung ausländischer Führerscheine
Je
nachdem, aus welchem Land die Fahrerlaubnis stammt, sind die
Bedingungen unterschiedlich. Es gibt die Umschreibung mit und
ohne Prüfung. Die Umschreibung ist aber nur möglich, wenn
der Bewerber innerhalb von drei Jahren seit Begründung des
Wohnsitzes in Deutschland die Prüfungen bestanden hat und die
Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommt. Nach Ablauf dieser Frist
wird er, rein rechtlich, wie ein Neuanfänger behandelt
(komplette Fahrausbildung und -prüfung nach der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung).
EU- und EWR-Führerscheine
Die Umschreibung
ist hier freiwillig, denn der Führerschein gilt in Deutschland
unbefristet. Es findet keine Prüfung statt. Eine Liste dieser
Staaten finden Sie weiter unten.
Vereinfachte Umschreibung für bestimmte
Staaten
Manche US-Bundesstaaten, kanadische
Provinzen und bestimmte andere Staaten der Erde haben eine mit
der deutschen vergleichbare Ausbildungs- und Prüfungsstruktur
. Eine Liste dieser Staaten finden Sie
weiter unten. Bei einer Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse
gibt es vereinfachte Bedingungen; fast immer fällt die
Fahrprüfung weg, oft auch die theoretische Prüfung. Bedingung:
Die Umschreibung muß innerhalb von drei Jahren seit der
Begründung des Wohnsitzes in Deutschland stattfinden.
Umschreibung bei sogenannten
"Drittstaaten"
Für die übrigen Länder, die nicht in
den folgenden Listen erscheinen, gilt bei der
Führerscheinumschreibung: Theorie- und Fahrprüfung nötig. Es
werden dabei aber nicht die Ausbildungsvorschriften wie bei
einem deutschen Führerschein verlangt (d.h. kein theoretischer
Unterricht, keine Pflichtfahrstunden), aber nur innerhalb von
drei Jahren seit der Begründung des Wohnsitzes in Deutschland.
Die Hilfe einer Fahrschule muß trotzdem in Anspruch genommen
werden, weil der Bewerber ja ein Fahrschulfahrzeug mit
begleitendem Fahrlehrer zur Prüfung stellen muß. Die Erfahrung
zeigt, daß besonders die Fahrprüfung den ausländischen
Bewerbern mit "Erfahrung" nicht leichter fällt als den
Einheimischen.
Liste der Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union (EU) |
Liste der Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) |
Belgien |
Luxemburg |
Liechtenstein |
Dänemark |
Niederlande |
Island |
Deutschland |
Österreich |
Norwegen |
Finnland |
Portugal |
|
Frankreich |
Schweden |
|
Griechenland |
Spanien |
|
Irland |
Großbritannien |
|
Italien |
|
|
Inhaber einer Fahrerlaubnis aus diesen Ländern müssen ihren
Führerschein bei uns nicht umschreiben lassen, er ist hier
voll gültig. Ist der Führerschein allerdings jünger als 2
Jahre, so muß er hier registriert werden (wegen Fahrerlaubnis
auf Probe). Befristete Führerscheine der Klassen A, B oder BE
(oder eine Unterklasse), die noch nicht länger als 2 Jahre
abgelaufen sind, können problemlos umgeschrieben
werden.
Liste der US-Bundesstaaten mit
vereinfachter
Führerschein-Umschreibung
|
Bundesstaat |
US-Klasse |
Prüfung bei
Umschreibung? |
Alabama |
D |
nein |
Arizona |
D, 2 |
nein |
Arkansas |
D |
nein |
Colorado |
C, R |
nein |
Connecticut |
D, 1, 2 |
nur theoretische
Prüfung |
Delaware |
D |
nein |
District of
Columbia |
D |
nur theoretische
Prüfung |
Illinois |
D |
nein |
Kansas |
C |
nein |
Kentucky |
D |
nein |
Massachusetts |
D |
nein |
Michigan |
operator |
nur theoretische
Prüfung |
Mississippi |
operator |
nein |
Missouri |
F |
nur theoretische
Prüfung |
Nebraska |
O |
nur theoretische
Prüfung |
New Mexico |
D |
nein |
North
Carolina |
C |
nur theoretische
Prüfung |
Oregon |
C |
nur theoretische
Prüfung |
Puerto Rico |
3 |
nein |
South Dakota |
1 und 2 |
nein |
Tennessee |
D |
nur theoretische
Prüfung |
Utah |
D |
nein |
Virginia |
NONE,
M (Umschreibung von Klasse M mit Code 6 nicht
möglich) |
nein |
Für alle anderen US-Bundesstaaten gibt es nicht die vereinfachte
Umschreibung.
Liste der kanadischen Provinzen mit
vereinfachter
Führerschein-Umschreibung
|
Provinz |
kanadische
Klasse |
Prüfung bei
Umschreibung? |
Alberta |
5 |
nein |
Prince Edward
Island |
5 |
nein |
New
Brunswick |
5 |
nein |
Newfoundland |
5 |
nein |
Northwest
Territories |
5 |
nein |
Nova Scotia |
5 |
nein |
Saskatchewan |
5 |
nein |
Yukon |
G |
nein |
Liste der weiteren Staaten mit
vereinfachter
Führerschein-Umschreibung
|
Staat |
dortige
Klasse(n) |
Prüfung bei
Umschreibung? |
Andorra |
alle |
nein |
Guernsey |
alle |
nein |
Insel Man |
alle |
nein |
Japan |
alle |
nein |
Jersey |
alle |
nein |
Kroatien |
alle |
nein |
Malta |
alle |
nein |
Monaco |
alle |
nein |
Republik
Korea |
2 |
nein |
San Marino |
alle |
nein |
Schweiz |
alle |
nein |
Slowakei |
alle |
nein |
Slowenien |
alle |
nein |
Ungarn |
alle |
nein |
tatsächlicher
Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan |
B/BE |
nur
Fahrprüfung |
ACHTUNG bei "Führerschein-Tourismus" Es klingt verlockend, am Ende kann es aber ein böses Erwachen geben !
Sicher ist es problematisch, wenn man in Deutschland seine Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat. Um so leichter glaubt man den Versprechungen bestimmter Organisationen, die vollmundig versprechen, es wäre überhaupt kein Problem, mal eben im Ausland den Führerschein zu machen. Aber gerade diese Menschen bestreiten ihren Lebensunterhalt davon, müssen also damit Geld verdienen. Das böse Erwachen kommt dann später, wenn man erfährt, daß die Voraussetzungen zum Benutzen der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland gar nicht vorliegen. Der neue Führerschein ist dann nicht günstig, sondern wertlos, da ungültig (und damit dessen Verwendung in Deutschland strafbar !).
Im Folgenden einige typische Beispiele und was zu beachten ist.
1. Beispiel: der deutsche Austausch-Schüler in
Amerika
Wenn er mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz
im Ausland hatte, wird sein dort gemachter Führerschein in
Deutschland ein halbes Jahr lang (gerechnet von der Rückkehr
an) voll anerkannt, auch wenn das deutsche Mindestalter noch
nicht erreicht ist. Nach dem halben Jahr darf derjenige dann
nicht mehr in Deutschland fahren, kann sich den Schein aber
bis dahin in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen
(dies sollte er nicht verpassen !). Aber:
Ist er nach Ablauf dieses halben Jahres noch keine 18 Jahre
alt (im Falle des Pkw-Führerscheins), so muß er eine Art
"Zwangspause" einlegen, weil ihm die deutsche Fahrerlaubnis
erst ab Erreichen des Mindestalters nach deutschem Recht
erteilt werden darf. Betrug die Dauer des
Auslandaufenthalts jedoch weniger als ein halbes Jahr, und
wird der Wohnsitz anschließend wieder nach Deutschland
verlegt, so gilt der ausländische Führerschein hier überhaupt
nicht - auch nicht nur für ein paar Tage -, denn er erfüllt
nicht die Voraussetzungen der 185 Tage.
ACHTUNG ! Derzeit wird erwogen, diese Regelung zu ändern.
2. Beispiel: der Urlauber fern der Heimat
Wer während eines 3-wöchigen Urlaubs im Ausland einen Führerschein erwirbt, weil ihm in Deutschland die Fahrerlaubnis
entzogen wurde, sollte diesen wieder zurück in Deutschland nicht benutzen, da dieses Dokument hier nicht gilt. Denn:
- Sein Auslandsaufenthalt betrug keine 185 Tage und es gab
keinen ständigen Wohnsitz
- selbst bei einem so lange dauernden Aufenthalt: Ihm war vorher in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden; somit würde kein Führerschein der Welt in Deutschland gelten.
Die Folgen: Der Straftatbestand wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis wird erfüllt und bestraft. Bei einem eventuellen Unfall würde die Haftpflichtversicherung alle dem Geschädigten gegenüber erbrachten Leistungen (Autoreparatur, Schmerzensgeld, Krankenaufenthalt, Rente, ...)von dem "Schwarzfahrer" zurückfordern
3. Beispiel: der Urlauber im EU-Nachbarland
Eine
Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsland wird zwar
grundsätzlich ohne Umschreibung in Deutschland dauerhaft
anerkannt, allerdings liegen bei einem Urlaub die
Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis im
EU-Nachbarland gar nicht vor (z.B. wenn die ausländischen
Behörden über Aufenthaltsdauer oder Wohnsitz des
Antragstellers getäuscht worden sind). Die Fahrerlaubnis wäre
dann nach deutschem Führerscheinrecht nicht rechtmäßig erteilt
und somit in Deutschland
ungültig |